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   BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93   

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https://dejure.org/1994,2508
BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93 (https://dejure.org/1994,2508)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1994 - BLw 73/93 (https://dejure.org/1994,2508)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - BLw 73/93 (https://dejure.org/1994,2508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft - Genossenschaftsbauer - Nichtzustandekommen eines Grundstückskaufvertrages - Schadenersatzanspruch - Mangelndes Vorkaufsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG §§ 42 Abs. 2, 65
    Begriff der Streitigkeit nach dem LwAnpG; Vorerwerbs- oder Vorkaufsrecht des Genossenschaftsbauern bei Verwertung des Vermögens der LPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 630
  • WM 1994, 1080
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.04.1992 - BLw 5/92

    Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93
    Die Bestimmung ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (BGHZ 118, 179; Senatsbeschl. v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188; Senatsbeschl. v. 23. November 1993, BLw 88/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat daher eine Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts nach § 65 Satz 1 LwAnpG verneint für Ansprüche aus den sogenannten Kreisverträgen (Beschl. v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204; v. 14. Oktober 1993, BLw 43/93, zur Veröffentlichung vorgesehen), für Streitigkeiten in bezug auf ein Arbeitsverhältnis zu einer LPG (Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992, BLw 5/92, aaO und v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188) sowie in bezug auf die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von einem ehemals "Volkseigenen Gut" (VEG; Senatsbeschl. v. 23. November 1993, BLw 88/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 21.01.1993 - BLw 45/92

    Streitigkeiten über Arbeitverhältnis bei einer LPG

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93
    Die Bestimmung ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (BGHZ 118, 179; Senatsbeschl. v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188; Senatsbeschl. v. 23. November 1993, BLw 88/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat daher eine Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts nach § 65 Satz 1 LwAnpG verneint für Ansprüche aus den sogenannten Kreisverträgen (Beschl. v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204; v. 14. Oktober 1993, BLw 43/93, zur Veröffentlichung vorgesehen), für Streitigkeiten in bezug auf ein Arbeitsverhältnis zu einer LPG (Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992, BLw 5/92, aaO und v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188) sowie in bezug auf die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von einem ehemals "Volkseigenen Gut" (VEG; Senatsbeschl. v. 23. November 1993, BLw 88/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 23.11.1993 - BLw 88/93

    Anwendbarkeit des LwAnpG auf die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93
    Die Bestimmung ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (BGHZ 118, 179; Senatsbeschl. v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188; Senatsbeschl. v. 23. November 1993, BLw 88/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat daher eine Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts nach § 65 Satz 1 LwAnpG verneint für Ansprüche aus den sogenannten Kreisverträgen (Beschl. v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204; v. 14. Oktober 1993, BLw 43/93, zur Veröffentlichung vorgesehen), für Streitigkeiten in bezug auf ein Arbeitsverhältnis zu einer LPG (Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992, BLw 5/92, aaO und v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188) sowie in bezug auf die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von einem ehemals "Volkseigenen Gut" (VEG; Senatsbeschl. v. 23. November 1993, BLw 88/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93
    Die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung stellt dagegen keine Verfahrensvoraussetzung dar, sondern gehört zur materiellen Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs (BGH, Urt. v. 23. April 1991, X ZR 77/89, NJW 1991, 2707).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93
    Erforderlich ist vielmehr, daß er das Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages in schuldhafter Weise herbeigeführt oder unterhalten hat (BGHZ 92, 164, 175 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93
    Soweit die Antragstellerin mit dem Antrag zu 3 der Rechtsbeschwerde das Ziel verfolgt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, 17 ha landwirtschaftliche Nutzfläche zu veräußern, ist die Rechtsbeschwerde unzulässig, weil es sich um einen neuen Antrag handelt (Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 26/92

    Rückforderung von Inventarbeiträgen durch Gesamtvollstreckungsverwalter

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93
    Dagegen ist ein vom Gesamtvollstreckungsverwalter verfolgter Anspruch auf Rückgewähr bereits ausgezahlter Inventarbeiträge vor dem Landwirtschaftsgericht geltend zu machen, weil die Begründetheit dieses Anspruchs davon abhängt, ob das in Anspruch genommene LPG-Mitglied eine Abfindung nach den Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes beanspruchen kann (Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 26/92, AgrarR 1993, 88).
  • BGH, 14.10.1993 - BLw 43/93

    Begriff der Rechtsstreitigkeit nach dem LwAnpG

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93
    Der Senat hat daher eine Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts nach § 65 Satz 1 LwAnpG verneint für Ansprüche aus den sogenannten Kreisverträgen (Beschl. v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204; v. 14. Oktober 1993, BLw 43/93, zur Veröffentlichung vorgesehen), für Streitigkeiten in bezug auf ein Arbeitsverhältnis zu einer LPG (Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992, BLw 5/92, aaO und v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188) sowie in bezug auf die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von einem ehemals "Volkseigenen Gut" (VEG; Senatsbeschl. v. 23. November 1993, BLw 88/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93

    Prüfung des Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz in nicht streitigen

    Zwar handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes, die deshalb eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten zu beschränken ist, deren materielle Grundlage unmittelbar im Landwirtschaftsanpassungsgesetz liegt (BGHZ 118, 179, 181; BGH, Beschl. v. 22. Februar 1994 - BLw 73/93, AgrarR 1994, 201 m.w.N.).

    Dort (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Februar 1994 aaO. m.w.N.) geht es um Ansprüche aus Kreispachtverträgen, Streitigkeiten in bezug auf ein Arbeitsverhältnis zu einer LPG sowie die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von einem ehemaligen volkseigenen Gut.

  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94

    Streitigkeiten nach den Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes -

    Zwar handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes, die deshalb eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten zu beschränken ist, deren materielle Grundlage unmittelbar im Landwirtschaftsanpassungsgesetz geregelt ist (BGHZ 118, 179, 181; BGH, Beschl, v. 22. Februar 1994 - BLw 73/93, AgrarR 1994, 201 m.w.N.).

    Dort (vgl. BGH, Beschl, v. 22. Februar 1994 a.a.O. m.w.N.) ging es um Ansprüche aus Kreispachtverträgen, Streitigkeiten in bezug auf ein Arbeitsverhältnis zu einer LPG sowie die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von einem ehemals volkseigenen Gut.

  • BGH, 28.04.1995 - BLw 39/94

    Abfindungsanspruch "passiver" Mitglieder einer LPG

    Sie stellt grundsätzlich auch nicht in Frage, daß die LPG-Mitgliedschaft derjenigen Mitglieder erhalten blieb, die in eine ZBE oder ZGE delegiert waren und dort ihre Arbeitsleistung erbrachten (vgl. auch Senatsbeschlüsse v. 22. Februar 1994, BLw 73/93, WM 1994, 1080, 1082 und BLw 89/93, WM 1994, 1083 und v. 4. November 1994, BLw 8/94, AgrarR 1994, 200 ff).
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